Benutzungsordnung
1. Allgemein
Die Benutzungsordnung dient der Unfallverhütung, der Hygiene und der allgemeinen Ordnung in den Räumen der ArboPark Promotion AG. Die aktuelle Benutzungsordnung ist beim Eingang angeschlagen und kann auf der Webseite eingesehen werden.
Wer die Anlagen des ArboParks benutzt, anerkennt die Benutzungsordnung und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Verstösse gegen die Benutzungsordnung können eine Wegweisung durch das Personal zur Folge haben, wobei kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht. Bei wiederholten Verstössen gegen die Benutzungsordnung kann gegen den fehlbaren Benutzer ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Den Anweisungen des Personals ist jederzeit Folge zu leisten.
2. Sicherheit
2.1 Sicherheitsstandards
Die ArboPark AG ist bestrebt, höchste Sicherheitsstandards zu erfüllen und diese aktuell zu halten. Die Anlage soll dem Benutzer ein Optimum an technisch möglicher und sinnvoller Sicherheit bieten.
2.2 Benutzung auf eigene Verantwortung und Gefahr
Die Benutzung der Anlagen ist nur unter Aufsicht des Personals zulässig. Dennoch muss sich jeder Benutzer bewusst sein, dass die Nutzung der Anlage mit Risiken verbunden ist, die vom Betreiber auch bei Einhaltung der Benutzungsordnung nicht restlos eliminiert werden können. Insbesondere bei starker Auslastung der Anlage ist gegenseitige Rücksichtnahme unabdingbar.
2.3 Kartings und Drift-Parks
Die Benutzung des Kartings und des Drift-Parks darf nur nach Instruktion und Anweisung des Personals erfolgen.
Das Tragen eines Helms sowie einer Kopfhaube ist Pflicht, sobald die Bahn betreten wird. Der Helm wird vom Betreiber der Anlage zur Verfügung gestellt, das Mitbringen eines eigenen Helms ist nicht zulässig. Die Kopfhaube muss entweder käuflich vor Ort erworben werden oder ist mitzubringen.
Beim Benutzen der Kartbahn ist festes Schuhwerk zu tragen. Flip-Flops, High-Heels und Sandalen sind verboten.
Es ist auf enganliegende Kleidung zu achten. Schals, Tücher und andere losen Kleidungsstücke sind verboten.
Start, Ende und Abbruch des Rennens werden durch Signale angezeigt. Diese sind bedingungslos zu befolgen. Grobfahrlässiges und rücksichtsloses Fahren ist untersagt. Bei Widerhandlung kann das Personal den Benutzer von der Bahn wegweisen.
Fahren unter Alkoholeinfluss oder sonstigen berauschenden Mitteln ist streng verboten.
Die Mindestkörpergrösse für die Benutzung der Kartbahn beträgt aus Sicherheitsgründen 1.30 Meter.
2.4 Clip’ n Climp und Valoclimb
Die Benutzung der Kletterwand erfolgt nach Einweisung und Instruktion durch das Personal.
Es ist zwingend die vom Betreiber zur Verfügung gestellte Sicherheitsausrüstung zu verwenden. Das Mitbringen von eigenem Material ist nicht erlaubt.
Zum Schutz der Wandstruktur ist das Klettern nur mit sauberen Turnschuhen oder Kletterfinken erlaubt. Berg- oder Strassenschuhe, Socken oder Hausschuhe sind nicht zulässig.
3. Einlass in die Anlage
Kunden müssen sich vor dem erstmaligen Zutritt in die Anlage registrieren und das Anmeldeformular elektronisch unterschreiben.
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular, die Angaben wahrheitsgetreu ausgefüllt zu haben und die AGB, diese Benutzungsordnung, sowie den Haftungsausschluss, durchgelesen und zur Kenntnis genommen zu haben.
4. Öffnungszeiten
Der ArboPark steht dem Kunden gemäss den aktuellen Öffnungszeiten grundsätzlich während 365 Tagen pro Jahr zur Verfügung. Die Anlage gilt als «offen», wenn mindestens 40% der Fläche dem Kunden zur Verfügung stehen. Es können jederzeit Teilbereiche (z.B. bei Reparatur, Revision der Anlage, etc.) oder im Ausnahmefall die ganze Anlage (z.B. für Veranstaltungen, geschlossene Gesellschaft, etc.) gesperrt bzw. geschlossen werden. Totalschliessungen werden im Voraus angekündigt (www.arbopark.ch).
5. Kinder
Der ArboPark ist grundsätzlich eine Freizeitanlage für Jugendliche und Erwachsene.
Kinder zwischen 8 und 12 Jahren dürfen die Anlagen nur in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen betreten. Sie sind durch die erwachsene Person dauernd zu beaufsichtigen.
Kinder ab 12 Jahren dürfen die Anlage selbständig benutzen.
Das Spielen im Bereich der Anlagen ist verboten. Der ArboPark ist kein Spielplatz!
6. Ordnung und Sauberkeit
Den Benutzern der Anlage stehen Garderobe-Kästchen zur Verfügung, wo Jacken oder Mäntel, Wertsachen und anderes Material deponieren werden können. Die Besucher sind aufgefordert, diese zu nutzen.
Im ArboPark herrscht absolutes Rauchverbot!
Das Mitbringen von Hunden oder anderen Tieren ist verboten.
Personen, die unter Medikamenten-, Drogen- oder übermässigem Alkoholeinfluss stehen, ist die Aufenthalt im ArboPark untersagt. Der Konsum von Alkohol ist nur im Bistro erlaubt. Für den Ausschank von Alkohol gelten die üblichen gewerbepolizeilichen Richtlinien sowie der Jugendschutz.
Das Konsumieren von selbst mitgebrachten Lebensmitteln oder Getränken ist nicht erlaubt.
Die Räumlichkeiten des ArboParks sind stets sauber zu halten.
7. Änderungen und Ergänzungen
ArboPark behält sich vor, diese Benutzungsordnung jederzeit anzupassen.